Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin Jennifer Siegel, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

„Fotos“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere jedoch nicht nur Fotos und Videos), egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wunschort, Wegbeschreibungen, Ablauf, Sonderwünsche, etc.). Verzögerungen in der Ausführung des Auftrages, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt, sind vom Auftraggeber zu verantworten und gehen nicht zulasten der Auftragnehmer und gelten als Arbeitszeit der Auftragnehmer, die zu vergüten ist. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografieverboten oder Rechten abgebildeter Personen, Objekten, Orten oder Gegenstände. Dies obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich bis spätestens 14 Tage nach Übergabe der Bilder bei dem Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Leistung und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der gebuchten Hochzeitsreportage des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben, diese werden je angefangener Stunde mit 200,00€ abgerechnet.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Erstellung von Fotografien als auch die Bildauswahl und -bearbeitung dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmer unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen diesbezüglich sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Sofern einzelvertraglich nichts anderes zugesichert wurde, ist keine feste Anzahl an Bildern seitens der Auftragnehmer geschuldet.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Rahmen der Bildbearbeitung lediglich eine Basisbearbeitung (Korrektur von Licht, Farben und Bildausschnitt sowie die Rohdatenentwicklung) enthalten. Eine weitergehende Bearbeitung der Bilder (Retusche) ist hiervon nicht umfasst.

Der Auftragnehmer schuldet die Herausgabe der nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotos im . jpeg Format. Eine Herausgabe der Bilder im RAW Format ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs bis acht Wochen (während der Hochsaison oder im Falle von Krankheit bis zu zwölf Wochen) nach dem Fototermin die Fotos in digitaler Form. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Fotoalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. Mit Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für Verlust, Untergang und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet.

Zahlung

Bei Vertragsschluss wird eine erste Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss zahlbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

Jennifer Siegel

IBAN: DE28 1203 0000 1057 2885 71

BIC: BYLADEM1001

DKB

Für den Fall, dass die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, die ihrerseits vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten und den Termin anderweitig zu vergeben. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung fällig.

An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 76676 Graben-Neudorf aus. Die Anfahrt im Umkreis von 30 km von Graben-Neudorf wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km (einfache Strecke) 0,50 EUR.

Leistungsstörung / Ausfallhonorar

Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung behält sich der Auftragnehmer vor, die geleistete Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten. Diese kann auf einen neuen Termin übertragen oder mit einer Fotosession/einem Gutschein verrechnet aber in keinem Fall ausgezahlt werden.

Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Covid19 o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, bemüht er sich in diesem Fall dringend, einen Ersatz zu besorgen, kann dies jedoch nicht garantieren, Schadenersatzansprüche gegen den Fotografen diesbezüglich sind ausgeschlossen. Die Anzahlung wird den Auftraggebern in diesem Fall

in voller Höhe zurückerstattet.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch (Erstellung von Drucken zum privaten Gebrauch, eigene Social Media Profile, eigene private Websites, etc.). Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Weitergabe zur Nutzung oder die Veröffentlichung im nicht-privaten Kontext ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmer möglich. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos, pro gebuchter Stunde kann mit ~50 Bildern gerechnet werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle entstandenen Fotos zu erhalten.

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung (z.B. durch Bildbearbeitungsprogramme und Fotofilter) ist ausdrücklich untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer darf die entstandenen Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, eigene Homepages, Blog, Social Media, Fachmagazine digital/print etc.) sofern die Auftraggeber nicht ausdrücklich und in Schriftform (per Post, Email) Widerspruch gegen die Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber einlegt.

Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografieverboten oder Rechten abgebildeter Personen, Objekte, Orte oder Gegenstände. Dies obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Covid Pandemie, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen.

Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden, die Anzahlung wird hierbei übertragen. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen des Auftragnehmers für beide Seiten zu berücksichtigen.

Anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Graben-Neudorf. Der Gerichtsstand ist Graben-Neudorf, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.